Ist die Nachfolge nur unzulänglich geregelt, können Unternehmensschließungen die Folge sein – trotz langjähriger Erfolge, guter Kapitalausstattung und ausreichender Liquidität. Wichtig ist daher die rechtzeitige und flächendeckende Planung der Unternehmensübergabe - vom Gesellschaftsrecht über das Erb- & Familienrecht bis hin zu den zugehörigen Aspekten des Arbeitsrecht, des allgemeinen Zivilrechts, des Steuerrechts und der Betriebswirtschaft.
Haben Sie darüber nachgedacht - ob Sie im Privat- als auch im Unternehmensbereich - auch unter Berücksichtigung ggf. minderjähriger Kinder - den Vermögensübergang vorteilhaft und funktionell gestaltet haben - und ob für die Abwicklung die richtige Person bestimmt ist?
Wir beraten Sie und Ihren Nachfolger über
- den steuerlich richtigen Weg
- die finanzielle Sicherheit im Ruhestand
- die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte
- den sicheren Fortbestand Ihres Unternehmens
durch familieninterne oder -externe Nachfolgelösungen, Fremdmanagement, unternehmerische Familienstiftung, u.a. - den Unternehmensverkauf, -kauf
Fazit:
Planen Sie gemeinsam mit uns Ihre Entscheidungen für die vorteilhafteste Lösung Ihres Unternehmens.